ZWS bei Eigentumswohunung!?

René ⌂ @, Dienstag, 30.09.2008 (vor 5779 Tagen) @ Tilly

» Wie kann man nur solche, durch nichts begründete Behauptungen aufstellen> Oder liegt das Urteil doch schon vor>

Laut Pressemitteilung und den Konstellationen der Streitfälle ging es nicht um die Nebenwohnung. Würde mich wundern, wenn ein Gericht ein Urteil zu etwas fällt, was nicht zur Debatte gestanden hat.

» Das gilt nur für Zweitwohnungsteuersatzungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das trifft indes für die Dresdener Satzung nicht zu.

Ich berufe mich hier auf eine Aussage, die ich vom Dresdner Steueramt erhalten habe.


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