Welche Angaben für ZWS in Nürnberg?

Alfred @, Sonntag, 29.03.2009 (vor 5718 Tagen) @ Basti

Da würde ich erst mal abstreiten, die Nebenwohnung überhaupt innegehabt zu haben. Das könnte in N. derzeit noch klappen.
Innehaben einer Zweitwohnung bedeutet nach Bayer. VGH „die rechtliche Verfügungsbefugnis und die tatsächliche Verfügungsmacht an der betreffenden Zweitwohnung“ zu haben. Das wäre bei Dir nicht der Fall, wenn Du das Zimmer nur „geduldet“ genutzt hast.


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