Welche Angaben für ZWS in Nürnberg?

Basti @, Montag, 30.03.2009 (vor 5717 Tagen) @ Alfred

» Da würde ich erst mal abstreiten, die Nebenwohnung überhaupt innegehabt zu
» haben. Das könnte in N. derzeit noch klappen.
» Innehaben einer Zweitwohnung bedeutet nach Bayer. VGH „die rechtliche
» Verfügungsbefugnis und die tatsächliche Verfügungsmacht an der betreffenden
» Zweitwohnung“ zu haben. Das wäre bei Dir nicht der Fall, wenn Du das Zimmer
» nur „geduldet“ genutzt hast.


Eins noch mal vorweg, was ich oben vergessen habe. Ich habe die Wohnung entsprechend als Zweitwohnung beim EMA angegeben. Nach dieser Zeit war diese Wohnung für 4 Monate meine Hauptwohnung(keine weitere Zweitwohnung).

Wie sieht denn so ein juristischer Einspruch denn genau aus> Gibt es da eventuell schon eine Vorlage, von wo man den Text nehmen könnte>

Aber Danke vorweg schon mal für die Info. Ist dir denn bekannt, das ein solcher Einspruch schon mal Erfolg gehabt hat>

Basti


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion