Welche Angaben für ZWS in Nürnberg?

Alfred @, Mittwoch, 01.04.2009 (vor 5504 Tagen) @ Basti

» Vielleicht steckst du zu tief im Thema drin und ich habe mich zu wenig damit befasst, um zu verstehen was du meinst.
Trifft wohl beides zu.

Du hast beim Einwohnermeldeamt eine Nebenwohnung angemeldet, nichts anderes ist dort möglich.
Ich habe Dir nicht geraten, „Einspruch“ einzulegen. Widerspruch einlegen oder klagen kannst Du erst, wenn Du einen Steuerbescheid hast. Voraussetzung dafür ist die Abgabe der „Selbstauskunft“. Da ich den Vordruck nicht kenne, kann ich auch nicht sagen, was dort angegeben werden muss. Nur so viel: Die Wahrheit.
Inhaber einer Wohnung ist nach Auffassung des Bayer. VGH (noch) derjenige, der die rechtliche Verfügungsbefugnis und die tatsächliche Verfügungsgewalt hat. Das ist gemeinhin der Mieter oder der Eigentümer, der eine Wohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf nutzt.


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