Welche Angaben für ZWS in Nürnberg?

Alfred @, Dienstag, 31.03.2009 (vor 5499 Tagen) @ Yvonne Winkler

Nach Abwägung aller Umstände und Einbeziehung der weit verbreiteten Neigung zu Abkürzungen, könnte EMA wirklich als Einwohnermeldeamt zu verstehen sein. Dann müssen die Sätze also richtig lauten:
„Ich habe die Wohnung entsprechend als Nebenwohnung beim EMA registrieren lassen. Nach dieser Zeit war diese Wohnung für 4 Monate meine alleinige Wohnung.“
Aber was hat das - dem Bayer. VGH folgend –, mit dem Innehaben der Wohnung zu tun>

Kirschkern:-P


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