Welche Angaben für ZWS in Nürnberg?
Nach Abwägung aller Umstände und Einbeziehung der weit verbreiteten Neigung zu Abkürzungen, könnte EMA wirklich als Einwohnermeldeamt zu verstehen sein. Dann müssen die Sätze also richtig lauten:
„Ich habe die Wohnung entsprechend als Nebenwohnung beim EMA registrieren lassen. Nach dieser Zeit war diese Wohnung für 4 Monate meine alleinige Wohnung.“
Aber was hat das - dem Bayer. VGH folgend –, mit dem Innehaben der Wohnung zu tun>
Kirschkern
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Basti,
29.03.2009
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