ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze

Alfred @, Sonntag, 17.01.2010 (vor 5185 Tagen) @ JuergenS

Hallo Juergen,

viele Fragen auf einmal.

Die bei mir übliche Korrektur, wenn das Wort „Wohnsitz“ auftaucht. Ich behaupte einfach mal: Du bist melderechtlich in Stadt X mit Hauptwohnung und in Nürnberg mit Nebenwohnung erfasst; Dein Wohnsitz ist derzeit Nürnberg.

Melderechtlich musstest Du in Nürnberg nichts unternehmen. Ich gehe mal davon aus, dass Du bei der Anmeldung im Meldeschein angegeben hast, die bisherige (alleinige) Wohnung in Nürnberg als Nebenwohnung beibehalten zu wollen. Das hat die Meldebehörde der Stadt X an die Nürnberger weitergegeben und seit dem bist Du im Nürnberger Melderegister mit Nebenwohnung erfasst.

„Nur unter der Woche genutzt“ klingt nach: Am Wochenende bin ich in meiner Nürnberger Wohnung. Dann bist Du für dies Wohnung auch meldepflichtig und hast das wohl ganz korrekt mit/bei der Anmeldung in X erledigt. Wärst Du aus der Nürnberger Wohnung ausgezogen, wärst Du auch nicht meldepflichtig. Eigentümer oder Inhaber einer Wohnung zu sein, ist melderechtlich ohne Relevanz, da kommt es nur auf das Nutzen der Wohnung an.

Zum Vordruck „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“:
Den musst Du ausfüllen und abgeben. Darauf hat die Stadt N. Anspruch.
Was in den Vordruck gehört oder nicht, kann ich Dir leider nicht sagen, da ich ihn nicht kenne. Sei beim Ausfüllen aber vorsichtig, denn die Fragen sind nicht immer korrekt, da die Stadt selbst nicht weiß, was sie tut. Die Fragen und Antworten in den im Internet zugänglichen, von der Stadt Nürnberg herausgegebenen FAQs sind teilweise falsch, zumindest aber irreführend

Die von der Stadt festgesetzte ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich leicht überprüfen, wenn Du in den Nürnberger Mietspiegel guckst. Passt das einigermaßen, dürfte „anzweifeln“ im Sinn von „dagegen klagen“, vergebliche Liebesmühe sein.

In der Frage mit der „bayer. Armutsgrenze“ sehe ich nichts, was Deinen Überlegungen entgegensteht. Aber zur Verwaltungspraxis – die ja noch dazu von Stadt zu Stadt anderes sein kann – ist mir noch nichts bekannt und gerichtliche Entscheidungen liegen auch noch nicht vor.

Ob es einen realistischen Ansatz für eine Klage gibt, hängt davon ab, was Du unter „realistisch“ verstehst und was Du bereit bist, Dir gefallen zu lassen.
Du bist zweifellos Inhaber einer Zweitwohnung. Die Behauptung, das sei die Nebenwohnung in Nürnberg, lässt sich gerichtlich überprüfen, sogar mit einiger Aussicht auf Erfolg. Da kannst Du Dich getrost auf einen Passus in den jüngsten Urteilen des BVerwG berufen.
Hängt im Endergebnis aber dann letztlich davon ab, was die Stadt Nürnberg machen wird, wenn das BVerfG irgendwann seine bisherigen Entscheidungen bestätigt, dass das Anknüpfen an das Melderecht, so wie die Stadt es versteht, verfassungswidrig sei. Ändert das BVerfG seine Rechtsprechung und hält Nürnberg an der ZWSt als einer zulässigen örtlichen Aufwandsteuer fest (was unwahrscheinlich ist) bist Du bei Deinen Lebens- und Wohnverhältnisse so oder so dran. Also viele Stolpersteine auf dem Rechtsweg.

Prognose: Klage beim VG wird abgewiesen – Antrag auf Berufung beim VGH wird abgewiesen – Verfassungsbeschwerde. Wenn Du unbedingt willst, kannst Du natürlich auch mit einem Widerspruch beginnen, halte ich aber mittlerweile nicht mehr für empfehlenswert.

Also: Wenn der Bescheid im Briefkasten liegt: Klage oder Zahle.

Noch Fragen>

Gruß
Alfred


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