ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze

Alfred @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5183 Tagen) @ Rebell

» In CSU-regierten Kommunen verteidigt man die
» Zweitwohnungssteuer und in SPD-regierten Kommunen kritisiert die CSU die Zweitwohnungssteuer.
Der Fairness halber: Und umgekehrt. Parteipolitisch kann man allenfalls die Aufhebung des Verbots 2004 der CSU anlasten. die sich des Drucks „der Kommunen“ nicht erwehren wollte. Man ist dafür oder dagegen, ganz nach Belieben.

» Auf Anweisung und Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages bedarf es auch nicht eines Zusatzvermerks in der Zwst-Satzung!
Da gibt es allerorten viele solcher internen, lichtscheuen Empfehlungen. Und damit verliert die ZWSt auch ihren Bagatellcharakter. Ein Fall für die Staatsanwaltschaften> Eher für die Politik.
Was das Schicksal der ZWSt in Städten angeht, setzen die Kommunen eindeutig auf Zeit. Ihre Vorgehensweise: Das Gesetz versteht eh keiner, wird sich hoffentlich nur langsam rumsprechen und dazu türmen wir formale Hürden auf. Nichtveranlagungsbescheinigung wertlos, wir erkennen ausschließlich einen Steuerbescheid als Nachweis an (den ein 19-jähriger Student ohne Mühe für sein 17. Lebensjahr vorlegen kann). Usw. und so fort. Steht zwar so nicht in der KAG, aber bei Bedarf ergänzen wir unsere Satzung (notfalls rückwirkend), und dann ist es Recht. Der fragliche Absatz in der KAG erlaubt noch ganz andere Sauereien.
Und was machen die Gerichte> Sie tun, was sie müssen und dürfen: Sie prüfen das Verwaltungshandeln auf der Grundlage eines Rechts, dessen Verfassungsmäßigkeit ja feststeht. Sagte da nicht irgendwann das BVerfG: „Die ZWSt ist eine zulässige …“>
Hinter der Vernebelungs- und Verschleppungstaktik „der Kommunen“ dürfte der Wunschgedanke stehen, dass das angerufene (> – wer weiß da Näheres>) bayer. Verfassungsgericht in ihrem Sinn entscheiden wird. Dass sie selbst genau das missachten, was sie für ihre eigenen Satzungen vehement einfordern, übersehen sie dabei. Der Wille des Gesetzgebers ist in der Änderung des Art. 3 KAG klar erkennbar. Eine andere Auslegung ist nicht möglich>
Die Folgerung für den Gesetzgeber des Landes liegt doch auf der Hand: Das Land hat den Kommunen ein Recht verliehen, das viele missbrauchen. Das bedeutet: Wieder her mit der Lex Hindelang (die war nebenbei vom Ansatz her sogar sozial, um nicht zu sagen: gerecht). Woran würde ein Gesetzentwurf im Landtag denn scheitern> Aber werden sich die Kommunen an die Änderung halten, nachdem sie erst Mal Blut geleckt haben> Die grenzenlose Freiheit des kommunalen Gesetzgebers ...

» Von der Befreiungsmöglichkeit wissen die allerwenigsten
Unwissenheit schützt vor ZWSt nicht.


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