ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze

LionelHutz @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5621 Tagen) @ JuergenS

» 2007 war mein Einkommen unter 25000€, 2008 auch, aber 2009 nicht mehr. Muß ich also für 2008 Zweitwohnungssteuer bezahlen (weil 25k€ erst ab 1.1.2009 gilt), für 2009 und 2010 nicht und dann wieder ab 2011 >>>

Ich habe mich bisher nicht sonderlich mit dem Landesrecht des Freistaates befasst.

Aber trotzdem eine kurze Anmerkung:

Die 25k€-Regelung scheint nur auf Antrag gewährt zu werden. Der Antrag ist wohl an eine Ausschlussfrist gebunden (Art. 3 Abs. 3 S. 7 KAG BY).

Ein entsprechender Antrag auf Befreiung von der ZWS für 2009, weil im Jahr 2008 das Einkommen unter 25 TEuro lag, wäre demnach bis zum 31. Januar 2010 zu stellen.

Da bleiben nur noch ein paar Tage, sonst folgt ev. das böse Erwachen!

Ich muss zugeben, dass die Bayern das etwas verklausuliert ausgedrückt haben. ;-)

Zu beachten ist auch die Regelung des Art. 3 Abs. 3 S. 6 KAG BY, die besagt:

"Die Steuer wird nicht höher festgesetzt als ein Drittel des Betrags, um den die Summe der positiven Einkünfte 25000 € bzw. 33000 € übersteigt."

Das kann durchaus interessant werden, wenn man nur knapp drüber liegt. Auch hier ist der fristgebundene Antrag erforderlich.

Die Zukunft der Zweitwohnungssteuern in Bayern steht zumindest in den Studentenstädten in den Sternen. Es ist durchaus denkbar, dass sich die Erhebung der Steuer für die Kommunen nicht mehr lohnt. Gerade in Studentenstädten dürfte ein erheblicher Anteil der grds. Steuerpflichtigen den Befreiungstatbestand erfüllen. Da die Befreiung aber nur auf Antrag gewährt wird, entsteht für die Kommunen ein erheblicher Verwaltungsaufwand... Das wird vielleicht bereits das noch frische Jahr 2010 zeigen.


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