Erbengemeinschaft und Einkommensgrenze

Yvonne Winkler @, Montag, 01.02.2010 (vor 5608 Tagen) @ fwelsch

Die Erbengemeinschaft wird wohl kaum im Haus leben oder>
Sie dürfte auch nicht im Melderegister aufgeführt sein oder>

Das Haus dürfte im Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft stehen, aber zu einer steuerlichen Veranlagung bedarf es doch eines Menschen, der da wohnt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion