Erbengemeinschaft und Einkommensgrenze
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Die Erbengemeinschaft lebt nicht in diesem Haus. Keiner der Erben. Das Haus wird nur sporadisch als Ferienhaus genutzt, hauptsächlich im Sommer.
Die Erbengemeinschaft ist offensichtlich im Melderegister aufgeführt, sonst wüßte die Gemeinde ja nicht, an wen sie den ZW-Steuerbescheid schicken muß. Der Bescheid ist tatsächlich adressiert an die Erbengemeinschaft, c/o ...
» Das Haus dürfte im Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft stehen, aber
» zu einer steuerlichen Veranlagung bedarf es doch eines Menschen, der da
» wohnt.
Das ist ein interessanter neuer Aspekt. Aber immerhin wohnen ja zeitweise die Erben darin. Gibt es wirklich einen steuerlichen Unterschied zwischen "leben" und "wohnen">
Ich habe herausgefunden, daß Erbengemeinschaften, die Einnahmen erzielen, natürlich auch Einkommensteuer bezahlen müssen. Wenn man diese Logik umdreht, hat unsere Erbengemeinschaft keine Einnahmen und darf deshalb auch nicht ZW-besteuert werden.
Ist dieser Ansatz tragfähig>
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fwelsch,
01.02.2010
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Yvonne Winkler,
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