Erbengemeinschaft und Einkommensgrenze

Alfred @, Dienstag, 02.02.2010 (vor 5606 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Letztlich hängt es von der Satzung ab, wer Steuerpflichtiger ist und ob eine Erbengemeinschaft Steuerpflichtiger sein kann.

Stuerschuldner ist der Inhaber einer Zweitwohnung und nicht der eigentümer einer Wohnung
Das BVerwG hat mit einem Urteil vom 13.05. 2009 (9 C 8.08) gerade dem Bayer. VGH und dessen nachgeordneten Gerichten ins Stammbuch geschrieben, dass es sehr wohl einen Unterschied zwischen dem Eigentümer und dem Inhaber einer Wohnung besteht. Inhaber kann nur der sein, der für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf verfügen kann. Er muss also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will.

Da sollte man vermuten dürfen, dass die Lektion angekommen ist und ggf. einen neuen Ansatz wagen..


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion