Erbengemeinschaft und Einkommensgrenze

Rebell @, Montag, 01.02.2010 (vor 5607 Tagen) @ fwelsch

» Es geht um ein kleines, altes Haus in der Gemeinde Grassau in Oberbayern.
»
» Die Satzung sagt: wenn mehrere Personen gemeinschaftlich eine ZW innehaben,
» sind sie Gesamtschuldner nach §44 AO.

Ähnliches Beispiel aus dem Allgäu, dort handelt es sich um eine kleine Hütte im Außenbereich weder Zufahrt noch Strom im Winter nur mit Skiern erreichbar. Ebenfalle eine Erbengemeinschaft = zwei Familien und jede wurde mit € 350 Zweitwohnungssteuerbescheid beglückt. Erst nach Klage beim Verwaltungsgericht mit der Begründung "Gleichheitsgrundsatz verletzt" da im selben Gebiet von Einheimischen ähnliche Hüttchen nicht besteuert worden sind! Die Reaktion und Angebot der Gemeinde: Bei Rücknahme der Klage beim Verwaltungsgericht wird die Steuer um 50 % gekürzt!
Im Folgejahr hat die eine Familie das Nutzungsrecht der anderen Familie übertragen und auf Nutzung verzichtet, also verblieb der Gemeinde an Stelle von € 700 nur noch € 175.- und für das Jahr 2009 beantragte die betroffene Familie über die Geringverdienst- Reform eine Befreiung - inzwischen muss die Kommune ohne jegliche Zweitwohnungssteuer für dieses Objekt zufrieden sein!
Fazit: Kuhhandel überall möglich, Rechtsstaatlich > Wenn allerdings ein Rechtsstaat mit gestohlenen Daten Gewinne machen darf, dürfen die Kommunen auch auf unglaubwürdige Weise Gewinnmitnahmen einkalkulieren >


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