Zahlung verzögern?
» Habe ich mit der Bezahlung der Prüfungsgebühren dem Urteil zugestimmt und
» damit auch die Wohnsitzsteuer anerkannt>
Nein. Wenn man die Kosten bezahlt, heißt das noch nicht, dass man den Bescheid anerkennt.
Entscheidend ist, dass er offen gehalten wird, z.B. durch eine Klage.
» Denn heute kam eine Mahnung von der 2twohnsitzsteuer plus Mahngebühren.
» Da ich mich im Studium befinde müsste ich den Zahlung stunden lassen. Da
» das aber wieder Zinsen zur Folge hätte interessiert mich eben, ob es einen
» anderen Weg gibt "Zeit zu schinden".
Zinsloses Zeitschinden kenne ich nicht. Möglich ist Ratenzahlung, Stundung o.ä.
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NJ,
06.03.2010
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Yvonne Winkler,
08.03.2010
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