Zahlung verzögern?
» Auch hier bitte wieder sauber trennen. Vereine können im Allgemeinen keine Zweitwohnungen innehaben. Schon allein deswegen nicht, weil sie nicht
» „Wohnen“ können. Im Übrigen wiederhole ichzum x-ten Mal, dass die bayer.
» ZWStS durchweg verfassungswidrig sind.
Zur Ergänzung bzw. Korrektur Deiner Meinung- sicherlich kann ein Verein nicht wohnen, aber der Hüttenwart hat zum Wohnen seinen eigenen Bereich, denn er schläft ja nicht im Massenlager bei den Hüttenbesuchern. Den Erstwohnsitz hat er in einer oder der selben Kommune, damit hat er eine Nebenwohnung inne!
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NJ,
06.03.2010
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Yvonne Winkler,
08.03.2010
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Rebell,
08.03.2010
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Alfred,
08.03.2010
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