Zahlung verzögern?
» » » ...gesetzlich verankerte Beschlusslage, dass die Zweitwohnungssteuer auf den Prüfstand kommen muss!
» In Bayern ist dieses ein wirklicher Fakt!
Na und> Das Ergebnis steht doch schon fest.
» » Schließlich hat das BVerwG ("höchstrichterlich") entschieden, dass es zulässig ist, das Innehaben ...
Smiley ist unangebracht Wenn das BVerwG entscheidet, ist es eine höchstrichterliche Entscheidung. Sie kann nur noch durch das BVerfG aufgehoben werden (was bei der ZWSt wohl der Regelfall ist). Dazu bedarf es einer oder vieler Verfassungsbeschwerden.
Aber: Wo bleibt eine vernünftige Verfassungsbeschwerde aus Bayern>
» ... wenn in einer Tourismusgemeinde nur die Zweitwohnungsbesitzer im Focus stehen und besteuert werden,
Wer denn sonst, wenn nicht die Inhaber von Zweitwohnungen.
» gleichzeitig allerdings Almen- Alpen - Alpenvereinshütten - Innehaber oder Betreiber die ...
Auch hier bitte wieder sauber trennen. Vereine können im Allgemeinen keine Zweitwohnungen innehaben. Schon allein deswegen nicht, weil sie nicht „Wohnen“ können. Im Übrigen wiederhole ichzum x-ten Mal, dass die bayer. ZWStS durchweg verfassungswidrig sind.
» » Hat doch das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich festgehalten, dass es keine Unterschiede von Einheimischen und Fremden geben dürfte>
Das BVerfG hat zur Zulässigkeit der ZWSt noch viel mehr entschieden. Aber wen interessiert das bitte>
» Bei jüngster Verhandlung vor dem VGH München war auch noch die Landesanwaltschaft zur Verteidigung einer Kommune anwesend ...
Die sind öfter dabei. Die Landesanwaltschaft ist wohl als „Vertreter des öffentlichen Interesses" (VöI) im Sinne von § 36 der Verwaltungsgerichtsordnung aufgetreten und nicht zur Verteidigung einer Kommune. Ziel des VöI soll es sein, auf eine einheitliche (nicht richtige>) Rechtsprechung hinzuwirken und bei Entscheidungsspielräumen auf den Vorrang des Gemeinwohls zu achten. Die LA hat an der Spruchpraxis der bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit bisher nichts zu beanstanden.
» die Zwst sei ... ABSCHÖPFUNG zu Gunsten der Kommunen
Ja was denn sonst> Klingt doch freundlicher als Abzocke. oder>
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NJ,
06.03.2010
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Yvonne Winkler,
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