Zahlung verzögern?

Rebell @, Montag, 08.03.2010 (vor 5572 Tagen) @ Alfred

»
» ist die Sache bereits gelaufen. Die Frist zur Klage ist verstrichen, der
» Bescheid bestandskräftig und die Steuerschuld im Mahnverfahren
» eingefordert.


» » ...gesetzlich verankerte Beschlusslage, dass die
» » Zweitwohnungssteuer auf den Prüfstand kommen muss!
In Bayern ist dieses ein wirklicher Fakt!
» Das Ergebnis dürfte wohl feststehen. Schließlich hat das BVerwG
» ("höchstrichterlich") entschieden, dass es zulässig ist, das Innehaben

Ja wie verhält es sich denn wenn in einer Tourismusgemeinde nur die Zweitwohnungsbesitzer im Focus stehen und besteuert werden, gleichzeitig allerdings Almen- Alpen - Alpenvereinshütten - Innehaber oder Betreiber die im Tal ihren Erstwohnsitz haben- in jeder Hütte einen eigenen Bereich zur Verfügung steht, dann muss hier auch wie bei Studenten und Polizisten von einer Nebenwohnung entweder für die Sommer- oder Wintermonate ausgegangen werden.
Man stelle sich vor in einer Gemeinde gibt es über 100 Fälle, die nicht veranlagt werden. Dadurch wird die Satzung nur auf die Fewo begrenzt- > Im Grunde müsste diese für ungültig erklärt werden- oder der Gesetzgeber verordnet eine bis zu fünf Jahre rückwirdende Besteuerung an>
»
» Für mich grenzt es eher an ein Wunder, dass das gleiche Gericht nicht auch
» noch die Besteuerung des bloßen Nutzens einer Nebenwohnung für zulässig

» Hat doch das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich festgehalten, dass es keine Unterschiede von Einheimischen und Fremden geben dürfte>
»
Bei jüngster Verhandlung vor dem VGH München war auch noch die Landesanwaltschaft zur Verteidigung einer Kommune anwesend und betonte- man höre - die Zwst sei nicht nur eine Aufwandsteuer, sondern geschaffen zur ABSCHÖPFUNG zu Gunsten der Kommunen- Hast Du diesen juristischen Begriff in Zusammenhang mit der Zwst schon mal vernommen>>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion