Zahlung verzögern?

NJ @, Montag, 08.03.2010 (vor 5572 Tagen) @ Yvonne Winkler

» » Habe ich mit der Bezahlung der Prüfungsgebühren dem Urteil zugestimmt
» und
» » damit auch die Wohnsitzsteuer anerkannt>
»
» Nein. Wenn man die Kosten bezahlt, heißt das noch nicht, dass man den
» Bescheid anerkennt.
» Entscheidend ist, dass er offen gehalten wird, z.B. durch eine Klage.
»
» >> Das ist nicht der Fall, da ich nicht weiss/wusste wie weiter verfahren wird.
Ich habe einen erneute Aufforderung zur Zahlung erwartet, nicht aber eine zusätzliche Mahngebühr.
Sollte ich mich mit den Behörden in Verbindung setzen>
Denn offenbar gibt es für mich keine Möglichkeit mehr da raus zu kommen (abgesehen von kostspieligen Rechtswegen).
Müsste dann Stundung beantragen.
Ärgere mich natürlich sehr über die Mahngebühren, da der letzte Bescheid ja schon 1,5 Jahre zurück liegt.
»

Grüße

Nils


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