ZWS- zwei Wohnungen in derselben Stadt NRW

Alfred @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5424 Tagen) @ raphael1983

Ohne Angabe der Stadt lässt sich nichts Konkretes sagen.

Allgemein:
Das ist eine Frage des Melderechts.
Wenn du
1. Die Hauptwohnung bei Deiner Freundin nur zum Schein anmeldest, ohne dort zu Wohnen oder zu Schlafen, handelt Du ordnungswidrig (Bußgeld) und verstößt ggf. gegen einkommensteuerrechtliche Bestimmungen,
2. Wenn Du Deine derzeitige Wohnung weiterhin zum Wohnen oder Schlafen nutzt, musst Du sie melderechtlich als Nebenwohnung erfassen lassen. Tust du das nicht, handelt Du ordnungswidrig (Bußgeld).
3. Mit der melderechtlichen Registrierung erfährt die Stadt ggf. zwangsläufig von Deiner Zweitwohnung.

Wo du Deinen Wohnsitz wählst, bleibt Dir überlassen, ist nicht meldepflichtig und in Deinem Fall irrelevant.


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