ZWS- zwei Wohnungen in derselben Stadt NRW

Alfred @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5424 Tagen) @ raphael1983

» Du bist also der Meinung, dass ich meine Wohnung so wie ich sie im Moment nutze, also so gut wie gar nicht, ...
„so gut wie gar nicht“ reicht nicht. Du musst dort aus- und bei Deiner Freundin einziehen.
Wenn Du Deine bisherige Wohnung als Lagerplatz für Möbel usw. oder als Arbeitszimmer oder ... oder ... nutzt ist das melderechtlich schnurzegal – Du darfst dort nur nicht Wohnen oder Schlafen.
Der Korrektheit halber:
1. Das ist nicht meine Meinung, sondern das Verhalten eines Bekannten.
2. "Einziger Wohnsitz“ ist der falsche Begiff – es geht um Neben- Hauptwohnungen oder alleinige Wohnungen

» Und wer kontrolliert da eigentlich überhaupt irgendwas>
Was soll die Frage> Das kann doch jeder kontrollieren, wenn es stimmt. Allerdings: Kontrollieren ließe es sich kaum.

Ich möchte da nämlich bei der Stadt wirklich ungerne nachfragen, da ich mir vorstellen kann wie das endet.

» Ich möchte da nämlich bei der Stadt wirklich ungerne nachfragen, ....
Das ist auch gar nicht nötig. Einfach ummelden.

» 2 Wochen später kommt dann der Bescheid in dem ich Angaben zu meinem ZWS machen soll... und es dauert ewig bis man aus der ganzen Sache, falls es denn richtig ist, dass ich nicht meldepflichtig für die Wohnung bin wieder rauskomme.
Damit könnest Du durchaus Recht haben. Ich würde jedenfalls nicht dagegen wetten ...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion