ZWS- zwei Wohnungen in derselben Stadt NRW

raphael1983 @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5424 Tagen) @ Alfred

Dank deiner Geduld habe ich es nun denke ich begriffen.
Wie verhält es sich denn aber nun wenn ich auf ganz sicher gehe: d.h. 100% korrekte Angaben bei der Stadt mache und somit meine Wohnung auch weiterhin gelegentlich nutze zum schlafen etc. Damit wäre sie dann ja weiterhin meldepflichtig. richtig>!

Aber was wäre sie denn dann

1. Nebenwohnung und nicht steuerpflichtig
2. Zweitwohnung und somit steuerpflichtig>

Danke.


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