ZWS- zwei Wohnungen in derselben Stadt NRW
» .. d.h. 100% korrekte Angaben bei der Stadt mache und somit meine Wohnung auch weiterhin gelegentlich nutze zum schlafen etc. Damit wäre sie dann ja weiterhin meldepflichtig.
Na ja, wenn man z.B. ein Büro, eine Kanzlei, eine Praxis oder auch ein Teppichgeschäft gelegentlich zum Schlafen nutzt, wäre das nicht meldepflichtig. Musst Du selbst beurteilen, was zutrifft.
» Aber was wäre sie denn dann
» 1. Nebenwohnung und nicht steuerpflichtig
» 2. Zweitwohnung und somit steuerpflichtig>
Sie wäre eine Nebenwohnung und weil Du sie innehast als Zweitwohnung steuerpflichtig.
Anmerkung:
Es wäre viel einfacher, wenn das VG Gelsenkirchen die Dortmunder Satzung nicht für für rechtmäßig hielte, da sie erst später vom BVerfG für nichtig erklärt wurde. Da muss man nichts ändern.
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raphael1983,
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