ZWS- zwei Wohnungen in derselben Stadt NRW

Alfred @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5424 Tagen) @ raphael1983

Auch wenn die Bezirksregierung „Wohnsitz“ stammelt, ist es falsch.

So ganz verstehe ich das nicht. Ein Bekannter von mir lebt in einer ähnlichen Situation und müsste ZWSt zahlen (über 30% der Kaltmiete). Konkret sieht es bei ihm so aus:
Er lebt und wohnt bei seiner Freundin, seine eigene Wohnung (ETW) hat er behalten; nutzt sie aber nicht zum Wohnen und Schlafen und ist daher für diese Wohnung nicht meldepflichtig. Melderechtlich ist er für die Wohnung seiner Freundin mit „alleiniger Wohnung“ erfasst.
Mit „Verschweigen“ hat das nichts zu tun. Es ist melderechtlich korrekt.
Die Dortmunder Satzung ist ähnlich geschnitten.


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