News: Köln versucht erneut nachzubessern

LionelHutz @, Freitag, 03.09.2010 (vor 5450 Tagen)

Die Verwaltung der Stadt Köln initiiert eine weitere Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln.

Am Montag, den 06. September 2010, will die Verwaltung der Stadt Köln eine entsprechende Beschlussvorlage dem Ausschuss "Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales" vorlegen.

Der Rat der Stadt Köln soll am 14. September 2010 die

"Satzung zur Änderung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln (Zweitwohnungssteuersatzung)"

beschließen.

Die Inititative der Verwaltung zur Satzungsänderung inkl. der entsprechenden Beschlußvorlage vom heutigen Datum ist auf der Internetseite der Stadt Köln unter dem folgenden Link dokumentiert:

[link=http://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp>__kvonr=24095&voselect=4703]http://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp>__kvonr=24095&voselect=4703[/link]

Begleitet wird diese Inititaive durch eine allgemeine Mitteilung der Verwaltung gegenüber dem Rat über die Vorteile der Zweitwohnungssteuer. Diese Mitteilung ist unter folgendem Link dokumentiert:

[link=http://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp>__kvonr=24045&voselect=4703]http://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp>__kvonr=24045&voselect=4703[/link]


Die rückwirkende Änderung der 2. Änderungssatzung darf man juristisch wohl als eher unorthodox ansehen. Zumal die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln bereits in der Fassung der 4. Änderungssatzung vorliegt.

Die Satzungsbegründung der Verwaltung problematisiert die rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der geplanten Änderung (z.B. Rückwirkung, Bestimmtheit) in keiner Weise.

Ich erlaube mir daher die Bemerkung, dass sich juristische Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten Vorgehens geradezu aufdrängen.


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