News: Köln versucht erneut nachzubessern
Hauptsache die zuständigen Kammern des VG Köln wissen, welche Satzung gerade wann gilt.
Jetzt können sich alle in der Kunst der Auslegung üben:
- der Betroffene, der sich ob der Bestimmtheit der Satzung nicht mehr zurechtfindet,
- die Verwaltung, die noch nie gewusst hat, was sie eigentlich soll (insofern könnte die Satzung beliebig geändert werden),
- die Gerichte, die hoffentlich irgendwann mal erkennen, dass Satzungen dieses Types von Grund auf verfassungswidrig sind – das wäre allerdings auch ohne besonders kunstvolle Auslegung möglich.
Das BVerwG wird’s dann schon richten.
Erfreulich allenfalls die Feststellung, wie brav die Legislative die Blähungen der Exekutive durchwinkt. Das nenne ich (deswegen wohl im Einbürgerungstest am Durchfallen dran sein) Gewaltenteilung.
Wetten, dass kein Kölner Ratsherr sich zu diesem Unfug bekennen wird.
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LionelHutz,
03.09.2010
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Alfred,
03.09.2010
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LionelHutz,
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Alfred,
03.09.2010