News: Köln versucht erneut nachzubessern

Alfred @, Freitag, 03.09.2010 (vor 5451 Tagen) @ LionelHutz

Herzlichen Dank für den Hinweis - da kommt der Einzelne ja nicht mehr nach.
"Versucht" ist hier genau richtig.
Schon der 1. Satz der Begründung der Änderung ist gelogen (allenfalls gängige Rechtssauffassung, aber dennoch falsch.
„Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei am 10.11.2005 veröffentlichten Beschlüssen vom 11. Oktober 2005 – 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 – entschieden, dass die Zweitwohnungssteuersatzungen der Städte Hannover und Dortmund insoweit nichtig sind, als die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, besteuert wird.“
Nach den Entscheidungen des BVerwG und des BVerfG 2008 bis 2010 sollte auch einem Kölner Amtsleiter klar sein, dass Nebenwohnung nicht mit Zweitwohnung gleichgesetzt werden darf (was die Satzung noch nicht einmal tun tut).
Satzungen, die in irgendeiner Weise die Stuerpflicht an die Neben-/melderechtliche Hauptwohnung anknüpfen, verkennen gesetzliche Grundlagen und sind nichtig. Das Melderecht gibt das nicht her.
Z.B. die Frage, ob ein Verheirateter seine Nebenwohnung vorwiegend nutzt oder nicht, stellt sich im Meldrecht überhaupt nicht. Entscheidend ist einzig und allein, dass er durch den überwiegenden Aufenthalt der Familie in einer anderen Wohnung daran gehindert ist, nur eine einzige Wohnung – aus welchen Gründen und in welchem Umfang auch immer - zu nutzen.
Die rückwirkende Inkraftsetzung der erneuten Änderung - angeblich dient sie der Klarstellung ist da noch das geringste Problem, weil diese Pseudonorm in sich verfassungswidrig ist. Sie macht die Besteuerung/Nichtbesteuerung einer Wohnung noch deutlicher als bisher vom Familienstand und vom Grund der Nutzung abhängig.
Mal sehen, was das VG Köln daraus seinerseits sieht.


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