News: Köln versucht erneut nachzubessern
Mit Verzögerung hat der entsprechende Ausschuss dem Rat nunmehr einstimmig empfohlen, die vorgeschlagene Änderung der vorvorletzten Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung zu verabschieden.
Man kann daher wohl davon ausgehen, dass der Rat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2010 dieses durchaus ungewöhnliche Konstrukt "durchwinken" wird.
Wer sich als Steuerpflichtiger gegen die Heranziehung zur Kölner Zweitwohnungssteuer für Zeiträume bis zum 1. Januar 2009 wehrt, sollte sorgfälltig Prüfen, ob diese Änderung für ihn eine verbotene Rückwirkung mit sich bringt.
Zudem sollte beachtet werden, dass die auf der Internetseite der Stadt Köln veröffentlichte Zweitwohnungssteuersatzung das aktuell geltende Stadtrecht unrichtig wiedergibt und diese Fassung daher für die Beurteilung einer eventuellen Steuerpflicht unbrauchbar ist.
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LionelHutz,
03.09.2010
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Alfred,
03.09.2010
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05.09.2010
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LionelHutz,
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Alfred,
03.09.2010