News: Köln versucht erneut nachzubessern
» Die rückwirkende Inkraftsetzung der erneuten Änderung - angeblich dient sie der Klarstellung ist da noch das geringste Problem, weil diese Pseudonorm in sich verfassungswidrig ist.
Ich weiss zwar nicht, was Du unter einer Pseudonorm verstehst, aber die vorgeschlagene Satzungsänderung gehört zu den absurdesten Gebilden die mir im Kommunalrecht bislang untergekommen sind.
Im Jahr 2008 hat der Rat die alte Satzung außer Kraft treten lassen und eine neue Satzung zum 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Der Ausnahmetatbestand wurde eingeschränkt und der Kreis der Steuerpflichtigen ab 2009 erweitert. So das VG Köln.
Jetzt soll ein neuer Rat in einer neuen Legislaturperiode die damals außer Kraft gesetzte Satzung rückwirkend ändern, weil man sich überlegt hat, dass der vorherige Rat unverschämterweise (allerdings auf Vorschlag der Verwaltung) zu viele Einwohner aus der Steuerpflicht ausgenommen hat. Das Geld könnte man jetzt doch ganz gut gebrauchen. Ausserdem hat man bei der Verwaltung nach fast zwei Jahren, anscheinend auch bemerkt, dass unterschiedliche Steuersatzungen für unterschiedliche Steuerzeiträume den Verwaltungsaufwand nicht unbedingt mindern.
Der "böse" Postbeamte aus dem VG Urteil vom 16. Juni 2010 soll als "gerechte Strafe" seinen Steuerscheid doch noch bekommen.
Man darf echt gespannt sein... Großes Kino und sogar recht unterhaltsam!
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LionelHutz,
03.09.2010
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