News: Köln versucht erneut nachzubessern
» Ich weiss zwar nicht, was Du unter einer Pseudonorm verstehst,
Ganz bestimmt gehört „Pseudonorm“ nicht zum juristischen Sprachgebrauch. Aber unter Inanspruchnahme des Dudens könnte sich die Bedeutung dennoch erschließen. Vielleicht hilft Dir das weiter: Als Pseudonorm bezeichne ich einen Satz, der im Gewand einer Norm daherkommt, in Wirklichkeit aber keine ist. Also nur so tut als ob und in Wirklichkeit falsch, unecht, täuschend, lügenhaft ist.
Was die Stadt Köln da als neuen Pseudobefreiungstatbestand (s.o.) einführen will, ist inhaltlich blanker Unsinn, wobei die Gefahr besteht, dass das VB Köln das auch noch abnimmt.
» aber die vorgeschlagene Satzungsänderung gehört zu den absurdesten Gebilden die mir im Kommunalrecht bislang untergekommen sind.
Die Frage der Zulässigkeit der Rückwirkung ist allenfalls Verwaltungs- oder juristische Onanie, die am Kern des Problems glatt vorbeiführt. Recht unterhaltsam allemal, aber kein großes Kino sondern Schmierentheater. Allerdings gibt VG Köln Urteil vom 07.05.2010 - 27 K 1049/09 der Hoffnung Raum, dass es nicht so kommen muss.
Eine andere Frage:
Köln plant also eine „Satzung zur Änderung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Köln“. Damit dürfte die Änderung der Satzung in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 19.12.2008 gemeint sein.
Das lässt darauf schließen:
1. Die Satzung in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2005 ist ja wohl definitiv außer Kraft.
2. Die Satzung in der Fassung der 4. Satzung zur Änderung der Satzung vom 18.12.2009, auf die VG Köln Urteil vom 16.06.2010 – 21 K 5193/08 gerät damit in einen fraglichen Status (hat es sie je gegegeben, gibt es sie noch, besteht sie neben anderen Fassungen weiter >).
3. Die Satzung in der Fassung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung vom 31 03.2009 auf die VG Köln mit Urteil vom 07.05.2010 – 27 K 1049/09 hinweist, gerät damit ebenfalls in einen fraglichen Status (hat es sie je gegegeben, gibt es sie noch, besteht sie neben anderen Fassungen weiter >)..
Bleibt zu hoffen, dass irgendwer den Überblick hat/bekommt und sagen kann: Welche Satzung gilt HEUTE>
» Der "böse" Postbeamte aus dem VG Urteil vom 16. Juni 2010 soll als "gerechte Strafe" seinen Steuerscheid doch noch bekommen.
Böse ist jeder, der in Köln mit Nebenwohnung registriert ist. Und Strafe muss eben sein. Auch eine juristisch einwandfreie Konsequenz.
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