Nun auch Wohnwagen in der Probstei?

Alfred @, Dienstag, 07.09.2010 (vor 5390 Tagen) @ Wildfang

» Wie soll das rechtens sein> Wohnwagen sind doch Fahrzeugen.
Wenn eine Satzung besagt, dass Wohnwagen usw. als Wohnungen gelten, wäre das legal. Die Schönberger Satzung tut das allerdings nicht, insofern könnte eine Klage Erfolg haben. Hängt dann vom Richter ab. Aber vielleicht wird die Satzung auch geändert.

» Wie sollen wir denn dass noch bezahlen>
» Ist das überhaupt rechtens>
Die Frage stellt sich so nicht. Wer die Satzungsbedingungen erfüllt, muss zahlen.

» Gibt es da eine Befreiung>
Vermutlich nicht, denn der Aufwand, den Du für den Stellplatz erbringst, ist Beweis dafür, dass Du ihn Dir “leisten“ kannst. Und der Aufwand wird besteuert, weil die Gemeinde Geld braucht. Was sie wiederum mit dem Geld macht, ist ihre Sache.

Was man davon hält, ist eine andere Sache.


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