Nun auch Wohnwagen in der Probstei?

Himbim13 @, Dienstag, 07.09.2010 (vor 5389 Tagen) @ Wildfang

Ist das überhaupt rechtens<

Hallo Wildfang……….,
ja, das können diese Gemeindefürsten, wenn es in der Satzung hinsichtlich einer Zweitwohnsitzsteuer verankert ist. Im übrigem in Bayern gibt es bereits die „Interessensgemeinschaft Zweitwohnungssteuer Bayern“ Postfach 1117 Plz.89258 Weißenhorn. Diese IG setzt sich ein für die Abschaffung dieser Abschöpfungssteuer ein. Die IG wird auch unterstützt vom Landesverband der Campingplatzunternehmen in Bayern e.V., Reithof 2 Plz. 83075 Bad Feilenbach, Email: info@tenda-camping.de.
Dort kann man auch kostenlos erfahren wo es Stellplätze ohne 2WhgSt gibt. Im Übrigen ist dieses Thema bereits behandelt worden. Siehe Forum Seite 10, Fall Kadmos vom 18.08.2007 und Gunter „Wohnwagen als Zweitwohnsitz“ Niedersonthofen, 22.06. 2006, Seite 26.
Wenn Sie und ihren Bekannten gg. diese Steuer sind helfen Sie uns, gemeinsam kann man viel erreichen. Ein einzelner Stab ist leicht zu zerbrechen ein Bündel weniger


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