Nun auch Wohnwagen in der Probstei?
» Gibt es da eine Befreiung>
» ja. die gibt es für Geringverdiener mit einem Jahreseinkommen ( Summe der positiven einkünftge) bei Alleinstehenden unter 26.000 € und bei verheirateten unter 33.000.--/ lieber Wildfang hänge deinen Wohnwagen an und stell ihn irgendwo in Bayern ab, dann kannst Du jährlich rückwirkend in der Zeit v. 1.1. bis 31.12. jweils einen Antrag stellen zur Befreieung - Geringverdiener!
Sei froh, denn eine Ferienwohnung könntest wohl nicht nach Bayern umsetzen, obwohl auch für eine Ferienwohnung in Bayern eine Befreiung dafür gesetzlich geregelt ist.
Nur kann ich Dir nicht garantieren wie lange dieses in Bayern noch gilt, denn im Jahre 2010 so gibt es einen Regierungsbeschluss wird dieses einer Evaluierung unterzogen.
Das Wort Evaluierung bedeutet Überprüfung. Sonst pflegt Herr Ramsauer gerne die bayerische Sprache zu pflegen aber die Regierung verwendet derartige Bezeichnungen, damit nicht alle Menschen verstehen sollten was damit gemeint ist.>>>
oder ist dieses nur zum Zwecke der Volksverdummung>
Ist es nicht eine Schande, dass man Wohnwagen mit einer Zweitwohnungssteuer belegt> Aber Wohnmobile welche u.U. 400000 Euro Anschaffung kosten werden nicht mit einer Aufwandsteuer belegt obwohl der Aufwand ein vielfaches ist
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- Nun auch Wohnwagen in der Probstei? -
Wildfang,
07.09.2010
- Nun auch Wohnwagen in der Probstei? - Alfred, 07.09.2010
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Rebell,
07.09.2010
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Alfred,
08.09.2010
- Nun auch Wohnwagen in der Probstei? - Gustav, 08.09.2010
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Alfred,
08.09.2010
- Nun auch Wohnwagen in der Probstei? - Himbim13, 07.09.2010
- Nun auch Wohnwagen in der Probstei? - Alfred, 09.09.2010