Nun auch Wohnwagen in der Probstei?

Alfred @, Mittwoch, 08.09.2010 (vor 5388 Tagen) @ Rebell

» Nur kann ich Dir nicht garantieren wie lange dieses in Bayern noch gilt, denn im Jahre 2010 so gibt es einen Regierungsbeschluss wird dieses einer Evaluierung unterzogen.
Wohl nicht mehr allzu lange. Das Besteuerungsverbot wurde auf Druck der Kommunen abgeschafft. Warum soll es bei der Armutsgrenze anders kommen>

» ...oder ist dieses nur zum Zwecke der Volksverdummung>
Da ist "Evaluierung" aber eher noch harmlos.

» Ist es nicht eine Schande, dass man Wohnwagen mit einer Zweitwohnungssteuer belegt> Aber Wohnmobile welche u.U. 400000 Euro Anschaffung kosten werden nicht mit einer Aufwandsteuer belegt obwohl der Aufwand ein vielfaches ist
Das ist mir in dieser Form neu. Wenn eine Satzung überhaupt normiert, was eine Wohnung sein soll, findet sich häufig die Formulierung „als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen sowie Wohnschiffe, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden“ (hier am Beispiel Schwangau).

Und was die Schande betrifft: Die kommunalen Satzungen (und nicht nur die) besteuern den Aufwand für einen von der Kommune frei erfundenen Aufwand. Und das mit höchstrichterlichem Freibrief. Im Falle der Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen sowie Wohnschiffe ist das im allgemeinen die Stellplatzmiete. Die Anschaffungskosten spielen dabei keine Rolle (sie wären übrigens mit der Mehrwertsteuer abgedeckt).


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