Nun auch Wohnwagen in der Probstei?
» besteuern den Aufwand für einen von der Kommune frei erfundenen Aufwand.
ja das heißt es so schön: ist 'Ausdruck der finanziellen Leistungsfähigkeit
» Und das mit höchstrichterlichem Freibrief. Im Falle der Mobilheime,
» Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen sowie Wohnschiffe ist das im allgemeinen
» die Stellplatzmiete. Die Anschaffungskosten spielen dabei keine Rolle (sie
» wären übrigens mit der Mehrwertsteuer abgedeckt)
Hier darf doch die Frage erlaubt sein: beim Kauf einer Eigentumswohnung oder bei der Erstellung wird doch ebenfalls die Mehrwertsteuer vom Käufer getragen oder wer zahlt diese> Zusätzlich 3,5% Grunderwerbsteuer - d.h. nicht nur der Anteil des Grundstückes sondern der Anteil der Immobilie wird doch ebenfalls besteuert. UND jährlich fällt hier auch noch die Haus- und Grundsteuer an! Dieses ist alles die Grundlage zur Aufwandsbesteuerung.
Hat jemand ein Reitpferd plus Transportfahrzeug und wendet jährlich noch viel viel mehr auf als der Besitzer einer Ferienwohnung (35.000. Euro = 450.-Zwst) - da fragt doch niemand nach einer Besteuerung des Aufwandes, welcher sogar nachgewiesen werden könnte.
Allmählich wird es höchste Zeit neue Steuern zu erfinden, schade, dass Prof. Bayer nicht aktiv sich beteiligt, vielleicht könnte er auch mal in Bayern in einer Stadt zum Ehrenbürger ernannt werden - Voraussetzung eine neue Steuer mit einem Gutachten entdecken!
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- Nun auch Wohnwagen in der Probstei? -
Wildfang,
07.09.2010
- Nun auch Wohnwagen in der Probstei? - Alfred, 07.09.2010
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Rebell,
07.09.2010
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Alfred,
08.09.2010
- Nun auch Wohnwagen in der Probstei? - Gustav, 08.09.2010
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Alfred,
08.09.2010
- Nun auch Wohnwagen in der Probstei? - Himbim13, 07.09.2010
- Nun auch Wohnwagen in der Probstei? - Alfred, 09.09.2010