München ZWS-Steuer und Begrüßungsgeld

Alfred @, Montag, 27.09.2010 (vor 5188 Tagen) @ skifreak

» wegen der Schule hier bin, und Sie hat mir dann gesagt dass es dann als Nebenwohnung in Ordnung ist.
Das ist in München nicht anders als in Köln. Wenn die Damen vom Einwohnermeldeamt was erzählen, muss man sehr, sehr vorsichtig sein.

» Wie erfahre ich ob ich Steuerpflichtig bin, und wie stehen die Chancen auf eine Steuerbefreiung>
Du kriegst eine Aufforderung von der Stadt zur Abgabe einer Stuererklärung, dann eien Stuerbescheid, und dann kannst du den Antrag auf Befreiung stellen. Da Du keine eigenen Einkünfte hast. gilt für Dich die bayer. Armutsgrenze. und Du wirst befreit.

» Ich bin ja Münchner Neubürger, da ich urspünglich aus Ba-Wü komme, und jetzt erst hergezogen bin. Wo kann ich da einen Antrag stellen, an welche Stellen muss ich mich wenden.
Überhaupt nicht, da Du kein Bürger der Stadt München bist. Dazu müsstest Du mit alleiniger oder Hauptwohnung in München gemeldet sein.

» Werde mir auch überlegen, ob ich nicht doch Hauptwohnsitz in München anmelde, damit ich Anspruch auf Wohngeld habe, und eben auch das Begrüßungsgeld.
Als ob Du das entscheiden könntest. Und: Hauptwohnsitz geht schon gar nicht.


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