München ZWS-Steuer und Begrüßungsgeld

Rebell @, Dienstag, 28.09.2010 (vor 5293 Tagen) @ Alfred

» » Werde mir auch überlegen, ob ich nicht doch Hauptwohnsitz in München
» anmelde, damit ich Anspruch auf Wohngeld habe, und eben auch das » Begrüßungsgeld.
Das finde ich die beste Idee, denn die Stadtkämmerei würde sich bestimmt freuen über jeden Neubürger, im Grunde sollten anspruchsberechtigte auf Wohngeld oder auch HartzIV- Empfänger sich grundsätzlich mit Erstwohnsitz melden und nicht umgekehrt. Es wäre doch fatal in München Zweitwohnsitz -und in Baden-Württemberg den Erstwohnsitz behalten und von BA-WÜ Wohnsgeld uns sonstige Unterstützungseinrichtungen in Anspruch nehmen.


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