München ZWS-Steuer und Begrüßungsgeld

Alfred @, Dienstag, 28.09.2010 (vor 5051 Tagen) @ Rebell

» Das finde ich die beste Idee, denn ...
So toll ist die Idee bei näherer Betrachtung aus finanzpolitischer Sicht nun auch wieder nicht. Die Städte werden - rein statistisch gesehen - auf diese Weise immer „ärmer“ und damit steigt der Finanzausgleich. Umgekehrt werden die ehemaligen Heimatgemeinden relativ gesehen immer „reicher“ und verlieren Gelder, die ihnen zustehen. Insgesamt bleibt es aber ein oft sinnloses Hin- und Herschieben von Steuergeldern mit unnötigen Reibungsverlusten (Geldverbrennung) zum Schaden der Allgemeinheit.

Das Problem liegt neben der Unersättlichkeit kommunaler Verwaltungen in einer meist laxen Handhabung des Melderechts.

Für die Bestimmung der Hauptwohnung kennt das Melderecht im Wesentlichen drei objektive Kriterien:
- vorwiegender Aufenthalt,
- Verheiratete/Lebenspartner,
- Minderjährige.
Auf dieser Basis hat die melderechtliche Registrierung regelmäßig zu erfolgen. Subjektive Kriterien wie der
- Wille zur Niederlassung („Wohnsitz“),
- Wille zur Beibehaltung der Wohnung am Heimatort als Hauptwohnung,
- oft zitierte Lebensmittelpunkt
haben dabei überhaupt nichts bzw. nur hilfsweise („Schwerpunkt der Lebensinteressen“) zu suchen.

Hinzu kommt, dass die Melderegister bezüglich der Nebenwohnungen meist mehr als unzuverlässig sind. Es ist auffällig, dass bei Einführung der ZWSt im Allgemeinen meist ca. 50 % der Nebenwohnung ersatzlos „verschwinden“. Die Existenz dieser „Karteileichen“ und die vielfältigen Ursachen dafür sind sattsam bekannt, z.T. auch systembedingt. Sie könnten durch sorgfältigere Bearbeitung wenigstens teilweise vermieden werden. Mit dem scheinheiligen Hinweis auf ein „Massengeschäft“ kann diese Schlamperei bei einem Anteil von lediglich ca. 2 bis ca. 4 % Nebenwohnungen nicht rechtfertigt werden.

Für die an das Melderecht anknüpfende ZWSt ergibt sich daraus, dass eine Registrierung mit Nebenwohnung ein völlig ungeeigneter Sachverhalt ist, um als Anknüpfpunkt für eine Steuer zu gelten. Das ist höchstrichterlich seit 1983 fortlaufend festgestellt und immer wieder negiert worden. Ein Wunder höchstrichterlicher Rechtsprechung, das einen Laien faszinieren kann, wenn er von dieser absurden, legalen Steuer nicht unmittelbar betroffen ist.


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