München ZWS-Steuer und Begrüßungsgeld

Himbim13 @, Mittwoch, 29.09.2010 (vor 5186 Tagen) @ Alfred

» » Warum geht Hauptwohnsitz gar nicht>
» Reine Kirschkernschnitzerei.

Ich kenne Kommunen, denen es vor allem um die Hauptwohnung geht. Infolge von Indizien wird der Lebensmittelpunkt festgestellt und mit Bescheid eine als Nebenwohnung angemeldete Wohnung zur Hauptwohnung bestimmt. Grund ist die Erreichung bestimmter Einwohnergrenzen. Z.B. 500 Tausend, 1Mio (s. Köln). Warum> Weil von diesen Grenzen Posten und die Höhe der Schlüsselzuweisungen von Bund und Land abhängt. Mit der ZWSt. will man erreichen die Zahl der Hauptwohnungsbürger zu erhöhen und wenn dies auf freiwilliger Basis nicht erreicht wird nimmt man den ZW - Steuerbetrag als Zubrot mit.
Wenn das nicht so wäre, würde man von den Kommunen nicht ständig hören, „machen sie doch ihre Whg. zur Hauptwohnung, dann brauchen sie keine ZWST zu zahlen“(soweit nicht die andere Kommune auch diese Steuer erhebt). Dass damit, in einem angeblichen freiheitlichen Rechtsstaat, ein verbotenes steuerliches Gefälle (s. BVerfG), nicht nur auf Orts-, Länder- sondern auch auf Bundesebene hervorgerufen wird, wird von denen, die sich immer brüsten wir wären ein freiheitlicher Rechtsstaat vollständig ignoriert. Darüber hinaus beinhaltet eine solche Aufforderung in meinen Augen einen Erpressungstatbestand. In Folge dieser Sachlage möchte ich auf den Forumsbeitrag von Rebell, vom 26.09.2010 (Generelle Abhilfe) verweisen, mit der diese perverse Sachlage beendet würde. Ich frage mich immer, wie ist es mit unserer persönlichen Freiheit bestellt, noch dazu, wenn man heute die technischen Kommunikations- Möglichkeiten berücksichtigt. Die erforderlichen Aufgaben einer Ordnungsbehörde (Meldebehörde) wären meines Erachtens, ins besonderen im Hinblick auf das Recht auf Individuelle Selbstbestimmung eines Bürgers dieses Landes nicht aufgehoben (s. die bereits bestehenden Register (AZR, BZR, Flensburg usw.).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion