ZWS bei Überlassung an studierendes Kind

Alfred @, Freitag, 08.10.2010 (vor 4921 Tagen) @ Surenho

Melderechtlich scheint die Registrierung mit Nebenwohnung in Bremen korrekt zu sein, da Du davon ausgehst, dass Du Dich vorwiegend in der elterlichen Wohnung aufhalten wirst.

Zur 1. Frage: Nur wer in Bremen mit Nebenwohnung registriert ist, kann zur ZWSt herangezogen werden. Dein Vater ist also, wie Du schon festgestellt hast, außen vor, da er überhaupt nicht Bremen wohnt.

Deine 2. Frage ist interessant und läst sich anhand
- des ZWSt-Gesetzes,
- des Formulars „Anmeldung zur ZWSt“ und
- der Anleitung zum Ausfüllen
noch einigermaßen eindeutig, in der Praxis wohl nicht so einfach zu beantworten.
Wenn Du jedem Ärger sicher aus dem Weg gehen willst, solltest Du überlegen, ob Du für die Dauer Deines Studiums die elterliche Wohnung nur besuchsweise – und damit melderechtlich nicht relevant – betreten wirst, und die Wohnung in Bremen somit im Melderegister als alleinige/einzige Wohnung zu führen ist. Damit stellt sich die Frage der „vorwiegenden Nutzung“ überhaupt nicht mehr. Besuchen kannst Du Deine Eltern übrigens so oft Du willst.

Die genannten Texte kannst Du Dir selbst anschauen

http://finanzen.bremen.de/sixcms/detail.php>id=1560

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