ZWS bei Überlassung an studierendes Kind

Surenho @, Samstag, 09.10.2010 (vor 5358 Tagen) @ Alfred

Lieber Alfred,

erstmal vielen Dank für deine schnelle und kompetente Antwort.

Das Ummelden nach Bremen als Erstwohnsitz habe ich auch schon in Erwägung gezogen.

Mein Problem ist ein Spezielleres: Durch Mitgliedschaften in Vereinen und Parteien ist ein Ummelden für mich sehr schwierig.

Falls ich mich in Bremen anmelden würde mit Zweitwohnsitz, so müsste ich Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Zu Haus bewohne ich aber keine ganze Wohnung. Fällt die ZWS dann immernoch an>

Viele Grüße - auch an alle weiteren Interessierten -


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