ZWS bei Überlassung an studierendes Kind

Alfred @, Samstag, 09.10.2010 (vor 4940 Tagen) @ Surenho

Vorab meine alte Leier:
1. Es geht nicht um Wohnsitze. Du hast für Deine melderechtliche Registrierung in Bremen drei Möglichkeiten:
- alleinige Wohnung,
- Nebenwohnung,
- Hauptwohnung.
2. Das Bremer Gesetz ist rechts-/verfassungswidrig, aber darum schert sich kaum jemand.

Mitgliedschaften in Parteien spielen melderechtlich gesehen keine Rolle, ein Verstoß gegen melderechtliche Bestimmungen wird aber vielfach stillschweigend hingenommen (s. z.B. der eine oder andere Wahlkreisabgeordnete im BT). Das passt aber in Deiner Situation nicht, denn Du willst Dich ja nicht rechtswidrig dort, wo Du nicht überwiegend wohnst, mit Hauptwohnung registrieren lassen.

Wenn Du Dich in Bremen mit Nebenwohnung registrieren lässt, läufst Du Gefahr, Zweitwohnungsteuer (die eigentlich eine Nebenwohnungsteuer ist) zahlen zu müssen. Maßgeblich dafür ist:
1. Du musst in Bremen eine Nebenwohnung nutzen,
2. Du musst diese Nebenwohnung innehaben.
Sind beide Bedingungen erfüllt, macht Dich das zum Steuerschuldner.

Das Erste ist zweifellos der Fall, wenn Du (volljährig, alleinstehend) in Bremen einen umschlossenen Raum zum Wohnen oder Schlafen nicht überwiegend nutzt. Daran wäre nichts zu rütteln.
Das Zweite ist etwas schwieriger:
Die Wohnungsdefinition des Bremer Gesetzes kannst Du getrost vergessen – Du nutzt, gemeinsam mit anderen, eine Wohnung. Das genügt.
Bleibt das Innehaben:
Da geht es um die rechtliche Verfügungsgewalt, wenn Dein Vater als Mieter Dir die für eines oder mehrere der nicht untervermieteten Zimmers „überlässt“ bist Du Inhaberin. Da ist die Formulierung in Deinem "Betreff" schon mal unglücklich. Eine Mietzahlung an Deinen Vater wäre ein weiteres Indiz für die „Innehabung“. Ein schriftlicher Mietvertrag muss dazu nicht vorliegen.
Die Stadt Bremen wird zumindest behaupten, dass Du Inhaberin der Nebenwohnung und von Dir den Nachweis des Gegenteils verlangen. Das mag (nicht nur) Dir perfide erscheinen, denn nichts ist schwieriger nachzuweisen als ein Sachverhalt, der nicht existiert.
Das Ganze ist nur dann – wenn auch nicht unabweisbar – zu begründen, wenn Dein Vater und Du erklären, dass er die Nutzung der Nebenwohnung durch Dich nur duldet („geduldete Nutzung“) und - das verstärkt die Glaubwürdigkeit - wahrheitsgemäß erklären kann, dass keine Miete entrichtet wird. Hinsichtlich „wahrheitsgemäß“ ist das Ernst zu nehmen, wenn z.B. eine Eidestattliche Erklärung verlangt wird. Es wird also auf eine Klage vor dem Finanzgericht hinauslaufen, denn die Stadt Bremen wird, wenn sie denn erst einen Steuerbescheid erlassen hat, diesen im Widerspruchsverfahren kaum aufheben. Wenn Du das nicht riskieren UND keine ZWSt zahlen willst, hilft Dir nur meine Empfehlung weiter.

Die Meldung mit alleiniger Wohnung in Bremen dürfte für die Mitgliedschaft in Vereinen überhaupt keine Rolle spielen und bei der Parteimitgliedschaft nur dann von größerer Bedeutung sein, wenn Du ein kommunalpolitisches Mandat anstrebst/bereits hast.

Noch Fragen

PS:
Wenn Du ein kommunales Mandat hast (haben wirst) und Deine Partei für die ZWSt ist, was gilt dann> Anstand und Vernunft oder Parteisoldatendisziplin> Denn: Legal kann die ZWSt durchaus sein. Da ist nur die Frage: Legale Brutalität oder brutale Legalität>


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