ZWS bei Überlassung an studierendes Kind
Zum Grundsätzlichen ist zu sagen, dass eine ZWS durchaus verlangt werden kann. Aber ist es richtig diese von meist mittellosen Studenten zu verlangen, bei denen es nicht um den Luxus einer Zweitwohnung in einer anderen Stadt geht, sondern um das elementare Bedürfnis sich in unserer exzessiven Leistungsgesellschaft weiterbilden zu müssen und somit gezwungen zu sein, den Standort zu wechseln> Nein! Das ist unfair. Hier geht es nicht um Vergnügen sondern um ein Gewzungensein, da z.B. in meiner Stadt garkeine Uni vorhanden ist.
Deswegen bin ich umso dankbarer, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Fragen zu beantworten. Das ist nicht selbstverständlich und ich hoffe, dass dieses forum noch viele weiteren Erstsemestern hilft.
Das mein Vater keine ZWS zu halten hat, haben Sie eindeutig klargestellt.
Ich werde mich nun zwar ummelden, aber deutlich machen, dass ich keine Wohnung in Bremen "innehabe". Woher auch> Und von welchem Geld> Die Wohnung wird mir überlassen. Denn das Studenten für das Studieren Geld bekommen wäre mir neu. Wie bei der Mehrzahl der Studierenden ist es bei mir auch so, dass mein Vater mich natürlich unterstützt - bzw. muss.
Eine ZWS ist also richtig, wenn sie den den "überflüssigen" Konsum besteuert- somit wie auch Hundesteuer eine Luxussteuer ist. Für mich ist sie dies nicht. Sie würde mich unfaiererweise belasten.
Freundliche Grüße
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