ZWS bei Überlassung an studierendes Kind
Ich habe verstanden.
Ummelden werde und muss ich mich ja auch.
Mein Vater duldet in diesem konkreten Fall die Nutzung der Wohnung durch mich. Miete oder sonst etwas wird nicht bezahlt. Somit fehlt ja theoretisch schonmal die Berechnungsgrundlage, sofern diese dann nicht geschätzt wird.
Eine Überlassung findet nicht statt und ich habe die Wohnung nicht inne, sondern nutze sie nur.
Dementsprechend hat die Stadt auch keinen Grund von mir ZWS zu verlangen.
Falls doch ein Steuerbescheid kommt, werde ich Ihnen den Sachverhalt schildern.
Achja ... und wenn ich mal reich bin und mir aus Spaß eine Wohnung in einer anderen Stadt zulege, bin ich gerne bereit dafür auch Steuern zu bezahlen. Schließlich muss man ja auch zeigen, wie gut´s einem geht
Das nur als Spaß am Rande!
Vielen Dank für Deine Hilfe, Alfred!
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Surenho,
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