ZWS bei Überlassung an studierendes Kind

Alfred @, Samstag, 09.10.2010 (vor 5220 Tagen) @ Surenho

» Das mein Vater keine ZWS zu halten hat, haben Sie eindeutig klargestellt.
Ich ja, aber das hat nichts zu sagen, wenn ein Richter seine Rechtsfindung mit den Worten einleitet "Ich sehe das anders ..."

» Ich werde mich nun zwar ummelden, aber deutlich machen, dass ich keine Wohnung in Bremen "innehabe". ... Die Wohnung wird mir überlassen.
Ich entnehme dem, dass Du Dich mit Nebenwohnung in Bremen registrieren lassen willst. Damit hast Du eine Nebenwohnung in Bremen. Mehr interessiert das Einwohnermeldeamt überhaupt nicht.
Aus der Meldung mit Nebenwohnung folgt dann irgendwann (kann in Köln z.B. bis zu 5 Jahre dauern, da sind viele mit dem Studium fertig und verdienen Geld in Hülle und Fülle) zwangsläufig die Aufforderung vom Finanzamt eine "Anmeldung zur ZWSt" abzugeben.
Dabei interessiert es das FA überhaupt nicht, ob Du Geld hast oder nicht oder von wem Du es hast. Wenn Du die Nebenwohnung innehast bist Du Steuerschuldner. Deswegen noch Mal mit aller Deutlichkeit: Streiche das Wort „überlassen“ aus Deinem Wortschatz. Es wird so schon schwer genug. Eine kleine Kostprobe aus einem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts:
> Der Begriff des "Überlassens" kann nach seinem Wortsinn so verstanden werden, dass dem "Dritten" nicht nur eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche "Wohngelegenheit" geboten, sondern ein Nutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt wird. <
Das "überlassen" macht Dich auf dem direkten Weg zur Inhaberin.

» Wie bei der Mehrzahl der Studierenden ist es bei mir auch so, dass mein Vater mich natürlich unterstützt - bzw. muss.
Klar muss er das. Du hast Deinem Vater gegenüber einen Unterhaltsanspruch, der ihn dazu verpflichtet. Sei froh, wenn er es kann, da gibt es zigtausend andere Fälle.

» Eine ZWS ist also richtig, wenn sie den "überflüssigen" Konsum besteuert- somit wie auch Hundesteuer eine Luxussteuer ist.
Auch wenn viele es nicht glauben wollen: eine Aufwandsteuer ist keine Luxussteuer. Es geht idealtypisch nur um eine genau bestimmbare (gesetzlich definierte) Verwendung finanzieller Mittel für den persönlichen Lebensbedarf. Wobei existentielle menschlichen Bedürfnissen nur einer Utopie zu Folge nicht besteuert werden dürfen sollen.:-D

» Sie würde mich unfaiererweise belasten.
Es geht hier nur um Recht, nicht um Fairness, Anstand, Gerechtigkeit oder ähnliche esoterische Werte. Und Recht ist, was der Richter sieht.:-P
Vor dem Richter natürlich die Verwaltung, deren Wille entscheidend ist.


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