Zweitwohnsteuer in Berlin

Alfred @, Samstag, 16.10.2010 (vor 5180 Tagen) @ Sofia

Wie Du schreibst, hast Du Einspruch erhoben und dieser wurde abgelehnt. Von wann ist denn der ablehnende Einspruchsbescheid und was steht in der Rechtsmittelbelehrung>

Wenn Du keine Steuererklärung abgegeben hast, ist mir schleierhaft, wie das Finanzamt überhaupt einen Steuerbescheid erlassen kann. Steht dazu was im Steuerbescheid> Schätzung z.B.> Ist die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung evtl. bei Deinen Eltern eingegangen (wäre sogar korrekt, da dort Deine Hauptwohnung war) und wurde ignoriert/übersehen>

Damit bleibt nur noch die Klage beim Finanzgericht. Was die Klage angeht, wäre ein Auslandsaufenthalt nicht störend, das es auch in Brasilien Internet geben dürfte. Der Postweg dauert halt nur länger, was die Fristen enorm verkürzen könnte. Du könntest aber auch Deinen Vater oder Deine Mutter oder sonst jemanden bevollmächtigen, die Klage für die durchzufechten. Dann bleibt das Ganze sozusagen in DEU.

Was den Erfolg einer Klage angeht, kann ich auf Grund Deiner Angaben noch nicht viel sagen. Da bleiben zu viele Fragen offen.
1. Für welche Wohnung gilt der Steuerbescheid denn überhaupt und von wann bis wann (TT, MM, JJJJ) hast Du diese Wohnung bewohnt>
2. Wenn Du zwischen 2007 und 2010 mehrfach umgezogen bist, wie lange hast Du jeweils in den einzelnen WGs gewohnt> Und hast Du Dich jedes Mal umgemeldet>
3. Die WG hat keine Wohnung inne und kann auch nicht besteuert werden. Entscheidend für die Besteuerung sind Deine persönlichen Lebens- und Wohnverhältnisse. Da kommt es stark auf den Mietvertrag an.

Was den „Aufenthaltsnachweis angeht, wäre neben dem Arbeitsvertrag eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass Du Vollzeit, also an 5 Tagen die Woche in Berlin gearbeitet hast, schon mal viel Wert. Die solltest Du Dir einholen, Den Aufenthalt bzw. Nichtaufenthalt in der elterlichen Wohnung könnten und müssten Deine Eltern bestätigen (ggf. mit eidesstattlicher Erklärung). Bei der Entfernung Berlin-Stuttgart erst mal auch plausibel. Wenn jemand (je mehr, desto besser) bestätigen könnte, dass Du Dich auch an den Wochenenden in Berlin aufgehalten hast, wäre das ein zusätzliches Pfund

Weitere wichtige Unterlagen wären der Mietvertrag für die besteuerte Wohnung (unentbehrlich) und Meldebestätigungen möglichst für alle Wohnungen. Ergänzend können auch Heizkosten- und Stromabrechnungen für die besteuerte Wohnung hilfreich sein

Was die rückwirkende Ab-/Ummeldung angeht, kannst Du das ja angehen. Deine Nebenwohnung in Berlin kannst Du glaubhaft nicht abmelden, höchstens in eine Hauptwohnung oder – richtiger – in eine alleinige Wohnung umwandeln. Ob Stuttgart da mitzieht, ist eine andere Frage. Wie lange das dauert die nächste. Letztlich ist es unübersehbar. Versuchen kannst Du es ja, aber darauf verlassen kannst Du Dich nicht. Am Ende ist die Klagefrist verstrichen und die Sache ist erledigt.

Wenn Du Deine Nebenwohnung in Berlin abgemeldet hast, müsstest Du seit August in Stuttgart mit alleiniger Wohnung registriert sein und dort auch Wohnen.


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