Zweitwohnsteuer in Berlin

Sofia @, Mittwoch, 20.10.2010 (vor 4938 Tagen) @ Alfred

Ich habe gerade nochmals beim Finanzamt angerufen. Sie schicken heute ein schreiben an mich, als Antwort auf meinen Einspruch, indem ich ihnen den Mietvertrag zusenden soll.
Sie wollen den Mietvertrag meiner zwei letzten WG´s, allerdings habe ich nur den der letzten. Ich werde ihnen den wohl schicken. Darin steht auch, wie teuer die kaltmiete der gesammten Wohnung kostet und dass in der Wohnung vier Leute leben müssen. Ich werde ihnen sagen, wieviel ich von der gesamten Wohnung bewohnt habe. Auch wenn sie diese Kaltmiete nur durch vier teilen würden (und nicht meinen genauen Anteil ausrechnen), dann wäre es immer noch weniger als sie mir jetzt mit der geschätzen Nettokaltmiete berechnet haben.
Oder>


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