Zwst Halle (Saale) Student

Alfred @, Montag, 25.10.2010 (vor 4931 Tagen) @ jynx

Einzige Frage wäre noch, ob Du im Mietvertrag wirklich als Mieterin stehst>

Wenn Du als Mieterin im Mietvertrag stehst, bist Du (Mit)Inhaberin der Wohnung. Das zu widerlegen dürfte ziemlich schwierig, wenn nicht unmöglich sein. „Einfach zur Absicherung“ kostet in diesem Fall Geld – nämlich Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Nebenwohnung. Wer die Miete zahlt, ist letztlich egal – das hatte ich ja schon geschrieben.
Mit meiner Empfehlung, Widerspruch einzulegen und ggf. zu klagen, bin ich von der Voraussetzung ausgegangen, dass Du nicht im Mietvertrag stehst. So wie Du geschrieben hast: Mietvertrag … in dem meine Partnerin als Mieterin steht.
Sorry, ist schon was dran an dem "audiatur et altera pars".:-( Trotzdem geht nichts über ein gesundes Vorurteil.:-P


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion