Zwst Halle (Saale) Student
Damit bist Du (Mit)Mieterin einer Wohnung.
Aber nicht so schnell, denn das war es dann noch lange nicht. Die Situation ist nur etwas schwieriger, verspricht aber durchaus noch Erfolg und ist auf keinen Fall aussichtslos. Deine Fallkonstellation (zwei Mieter, davon einer mit alleiniger und einer mit Nebenwohnung)
ist in der Satzung nämlich nicht vorgesehen. Da hat man vor lauter Freude darüber, wieder mal eine geänderte Satzung in die Welt setzen zu dürfen, was vergessen. Insofern sind Deine Fragen nach dem „Überlassen“ und der Bemessungsgrundlage goldrichtig. Da ist der wunde Punkt und da kann und sollte man natürlich einhaken. Nur muss der Widerspruch selbstverständlich anders formuliert werden.
Z.B. so:
„Abgesehen davon, dass Ihre Satzung nach höchstrichterlicher Entscheidung insgesamt nichtig ist, gilt in meinem Fall:
Ich bin weder gemeinsam mit Dritten gemeinschaftlich Inhaberin einer Zweitwohnung noch Eigentümer oder Hauptmieter einer Wohnung, noch wurde mir die Wohnung vom Eigentümer oder Hauptmieter entgeltlich oder unentgeltlich überlassen. Daher bin ich nach Maßgabe Ihrer Satzung keine Steuerpflichtige und der satzungsrechtliche festgelegte Steuermaßstab trifft für mich nicht zu. Es fehlt bei diesem Sachverhalt an unabdingbaren Mindestbestandteilen einer Satzung gem. § 2 Abs. 1 KAG LSA und die Satzung ist daher zur Erhebung einer Steuer nicht tauglich.
Vor diesem Hintergrund erweist sich Ihr Steuerbescheid vom TT.MM.2010 als willkürlich. Er ist aufzuheben.“
Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kannst Du trotzdem stellen – mehr als ablehnen können sie nicht. Und dann kannst Du immer noch Tempo machen. Nur Mut.
Zu Deinen Fragen: Innehaben ist eher ein abstrakter, rechtlicher Begriff, und nicht von einer konkreten Mietzahlung abhängig. Und Deine vom ansatz her richtige Theorie „Hälfte der Kaltmiete“ erweist sich als Willkür einer Behörde.
Hinweis am Rande: Wenn ich mich nicht irre, ist die in diesem Forum vertretene Yvonne aus Halle (Saale) und zudem Rechtsanwältin. Vielleicht kann sie Dir weiterhelfen.
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