Gummersbach...
» Mein Sohn ist gerade 22 geworden.
"Schade" - minderjährig wäre in diesem Fall ganz einfach.
» Ich denke, ich werde der Stadt Gummersbach einen freundlichen Brief schreiben und meinen Standpunkt darlegen, mal sehn...
Qui vivra verra. Ob die Stadt Gummersbach sich von einem "freundlichen Brief" überzuege lässt, sei dahingestellt. Wenn es noch nicht um einen Steuerbescheid sondern erst um die Anmeldung zur ZWSt geht, sollte der Brief vieleicht folgende Gedanken enthalten:
"Bei der im Studentenwohnheim angemieteten Nebenwohnung handelt es sich nicht um eine Wohnung, wie sie Vordruck „Anmeldung zur Zweitwohnungsteuer“ gefordert wird („Wohnung ist die Summe der Räume. welche die Führung eines Haushalts ermöglichen, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguss und Toilette.“).
XXX ist auch nicht Inhaber einer Zweitwohnung, Als Inhaber einer Wohnung gilt die Person, der die Verfügungsbefugnis über die Wohnung als Eigentümer; Mieter oder als sonstige dauernutzungsberechtigte Person zusteht (vgl. BVerwG Urteil vom 13.05. 2009 - 9 C 8.08). Das Merkmal des Innehabens bezieht sich nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Satz 2 ZwWSt eindeutig sowohl auf die Erst- als auch die Zweitwohnung ("... neben seiner Hauptwohnung ... innehat" ); "neben" ist hier ohne jeden Zweifel im Sinne von "beide nebeneinander" oder "beide gemeinsam" und bezogen auf "innehaben" gemeint. Deshalb ist eine unterschiedliche Deutung des Begriffs des "Innehabens" je nach Erst- oder Zweitwohnung schon begrifflich nach Maßgabe des Ortsrechts ausgeschlossen. Die ZWStS knüpft die Steuerpflicht nach ihrem Wortlaut und nach Sinn und Zweck ihrer Regelungen folglich daran, dass sowohl die Zweit- als auch die als Hauptwohnung registrierte Erstwohnung innegehabt wird (vgl. BVerwG Urteil vom 17.09.2008 - 9 C 13, 14 und 15.07). Da XXX die melderechtliche Hauptwohnung nicht innehat, sondern nur zum Wohnen oder schlafen benutzt, ist er demnach nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.
Ob es was hilft, weiß ich nicht - aber es ist zumindest ein Ansatz. In dem Formular sollte man nur die Anschrift der Hauptwohnung eintragen und unter Bemerkungen: "Nur Nebenwohnung, keine Zweitwohnung - siehe Anschreiben."
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