Gummersbach...

LionelHutz @, Mittwoch, 03.11.2010 (vor 5332 Tagen) @ Krischan

» Mein Sohn absolviert in Gummersbach im Rahmen seiner Erstausbildung ein unbezahltes, halbjähriges Praktikum. Er ist in ein Zimmer in einer 6er Wg eines Studetenwohnheims gezogen, und musste sich im Rahmen der Bewilligung durch das Studenwerk auch dort melden. Mit Zweitwohnsitz, sind ja nur 6 Monate Praktikum. Weihnachten kommt er sicherlich mal nach Hause, ansonsten lebt er durchgängig am Praktikumsort (ist nett dort...).

Steuergegenstand der Zweitwohnungssteuer ist im Wesentlichen das Innehaben einer nicht vorwiegend genutzten Wohnung.

Wenn Dein Sohn sein WG Zimmer in Gummersbach ganz überwiegend nutzt und nur an Weihnachten seine Eltern besucht, dann würde ich mich der Einfachheit halber wohl erstmal auf den Standpunkt stellen, dass das WG Zimmer in Gummersbach die Erstwohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuer ist. Wer sagt, dass sechs Monate dafür zu wenig sind>

Die Begleitumstände, die die Besteuerung Deines Sohnes besonders krass erscheinen lassen (z.B. unbezahltes Praktikum) würde ich eher beiläufig, freundlich aber bestimmt, einbringen.

Ich kenne die Praxis der Stadt Gummersbach nicht. Im Prinzip geht es aber darum, der Stadt klar zu machen, dass sie sich mit dem Erlass eines Steuerbescheides unmittelbar ein Gerichtsverfahren aufhalst, dessen Ausgang zumindest offen ist. Bei den paar Kröten um die es geht, kann das die Entscheidungsfindung vereinfachen... ;-)

Eventuell muß Gummersbach dann das Melderegister korrigieren (Hauptwohnung statt Nebenwohnung).

Viel Erfolg!


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