Gummersbach...

LionelHutz @, Mittwoch, 03.11.2010 (vor 5332 Tagen) @ Alfred

» U.U. die Stadt selbst unter Berufung auf das BVerwG. Probieren kann man es natürlich, weil eine Berichtigung des Melderegisters durchaus im Sinne der Stadt wäre. Kann aber unübersehbar werden.

Natürlich kann sich die Stadt querstellen und dann hat man den üblichen Ärger, aber davon sollte man nicht direkt ausgehen. Ich gehe davon aus, dass der Sohn besteuert werden soll und einem nackten Mann kann man schließlich schlecht in die Taschen greifen. Billigkeitsanträge auf Stundung und Erlass erzeugen bei der Verwaltung auch einen Aufwand der den ganzen Vorgang unterm Strich schnell absurd erscheinen lässt. Immerhin geht es um sechs Monate in der 6er WG im Wohnheim.

Zudem ist es hier absolut plausibel und leicht darzulegen, dass vielleicht schon keine Nebenwohnung aber zumindest keine Zweitwohnung vorliegt.

Sohnemann bewohnt für genau sechs Monate zwei Wohnungen. In dieser Zeit nutzt er aber ausschließich die Wohnung in Gummersbach. Es soll also von zwei Wohnungen ausgerechnet die ganz überwiegend genutzte besteuert werden. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse. Das sagt das BVerwG.

Zur Not kann der Sohn ja auch für sechs Monate bei seinen Eltern ausziehen. Er kommt eh nur an Weihnachten zu Besuch und es gibt keine Pflicht noch eine zusätzliche Wohnung bei den Eltern zu unterhalten.


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